Verordnung über die Erhöhung der Schichtzulagen für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutschen Bahn AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften zugewiesen sind (Deutsche-Bahn-Schichtzulagenerhöhungsverordnung - DBSchichtZulErhV) § 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.