Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
- 2.
Umweltschutz,
- 3.
Ausführen von Hygienemaßnahmen,
- 4.
Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,
- 5.
Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 6.
Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen,
- 7.
Kontrollieren der Rohstoffe, Halbfabrikate und Spirituosen,
- 8.
Herstellen von Halbfabrikaten,
- 9.
Herstellen von Spirituosen,
- 10.
Lagern der Rohstoffe, Halbfabrikate und Spirituosen,
- 11.
Klären und Filtrieren der Halbfabrikate und Spirituosen,
- 12.
Abfüllen von Spirituosen.