Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV) § 24Expertengremium
Zur Bewertung von Lehrplänen, Lehr- und Lernmitteln, zur Entwicklung von Verfahren der Qualitätskontrolle sowie Fortentwicklung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung richtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Expertengremium ein.