zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ (DHMG)
§ 11
Berichterstattung
Die Stiftung legt alle zwei Jahre einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Vorhaben vor.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular