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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister (Hämophilieregister-Verordnung - DHRV)
§ 1 Aufgaben des Lenkungsausschusses, Rechts- und Fachaufsicht

(1) Das Paul-Ehrlich-Institut richtet für das Deutsche Hämophilieregister (Register) einen Lenkungsausschuss ein. Der Lenkungsausschuss berät und beschließt über alle Fragen, die für das Register aufgrund dessen Aufgaben nach § 21a Absatz 1 Satz 2 des Transfusionsgesetzes maßgeblich sind.
(2) Die Mitglieder des Lenkungsausschusses tragen zur Erfüllung der Aufgaben des Registers bei, indem sie insbesondere folgende Bereiche berücksichtigen:
1.
die organisatorische und technische Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Registers,
2.
die klinische und wissenschaftliche Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Registers und
3.
das Interesse der Patienten an einer qualitätsgesicherten Therapie.
(3) Die Rechts- und Fachaufsicht über den Lenkungsausschuss bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 führt das Bundesministerium für Gesundheit.