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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister (Hämophilieregister-Verordnung - DHRV)
§ 19
Vertretung gegenüber Dritten
Die Vertretung des Registers gegenüber Dritten wird durch das Paul-Ehrlich-Institut, vertreten durch die Geschäftsstelle nach § 18, wahrgenommen.
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