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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)
§ 8
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1 Absatz 1 Satz 2 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
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