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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Satz 6)
Kulturen mit positiver oder neutraler Veränderung des Humusvorrates

Fruchtarten
1.
Eiweißpflanzen (insbesondere Ackerbohnen, Erbsen, Lupinen) ausschließlich zur Körnernutzung
2.
Ölsaaten (insbesondere Raps, Sonnenblumen) ausschließlich zur Körnernutzung
3.
Mais ausschließlich zur Kolben- oder Körnernutzung
4.
Flächenstilllegung (Acker)
5.
mehrjähriges Ackerfutter (insbesondere Klee, Kleegras, Luzerne, Ackergras und Gemische daraus) auch zur Samenvermehrung
6.
Grünbrache