AIS Geräte der Klasse B, die den einschlägigen Anforderungen der Empfehlung ITU-R M.1371, der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG und der internationalen Norm IEC 62287-1 oder 2
* (einschließlich DSC Kanalmanagement) entsprechen; AIS Geräte der Klasse B, die den Anforderungen der am 8. November 2019 geltenden Fassung der Anlage A zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden.