Ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb beim Ankern, ausgenommen Kleinfahrzeuge, oder als Teil eines Verbandes, der vom Ufer entfernt stilliegt (ohne mittelbare oder unmittelbare Verbindung zum Ufer), muß führen:
einen schwarzen Ball an geeigneter Stelle auf dem Vorschiff und so hoch, daß er von allen Seiten sichtbar ist.