- a)
ein oder mehrere rote Lichter:
Verbot der Durchfahrt;
- b)
ein rotes Licht und ein grünes Licht nebeneinander oder ein rotes Licht über einem grünen Licht:
Die Durchfahrt ist noch verboten, aber die Brücke wird geöffnet, und die Fahrzeuge haben Vorbereitungen zur Weiterfahrt zu treffen;
- c)
ein oder mehrere grüne Lichter:
Erlaubnis zur Durchfahrt;
- d)
zwei rote Lichter übereinander:
Der Betrieb zur Öffnung der Brücke für die Schiffahrt ist unterbrochen;
- e)
ein gelbes Licht an der Brücke zusammen mit den Zeichen nach den Buchstaben a und d:
Verbot der Durchfahrt, ausgenommen Fahrzeuge von geringer Höhe; die Durchfahrt ist in beiden Richtungen erlaubt;
- f)
zwei gelbe Lichter an der Brücke zusammen mit den Zeichen nach den Buchstaben a und d:
Verbot der Durchfahrt, ausgenommen Fahrzeuge von geringer Höhe; die Durchfahrt in Gegenrichtung ist verboten.