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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG (DPAGBefugAnO)
§ 1 Befugnisse von Dienstbehörden

Die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Vorstands der Deutschen Post AG nehmen wahr
1.
die Niederlassungen,
2.
die Shared Service Center und
3.
die Geschäftsbereiche Vertrieb.