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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA-Verwaltungskostenverordnung - DPMAVwKostV)
§ 3 Mindestgebühr

Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro. Centbeträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.