zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck*) (Drucker-Ausbildungsverordnung - DruckerAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular