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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druckverarbeitung und zur Medientechnologin Druckverarbeitung*) (Druckverarbeiter-Ausbildungsverordnung - DruckverarbAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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