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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft (DSL Bank-Umwandlungsgesetz - DSLBUmwG)
§ 3
Satzung
Die Satzung der Aktiengesellschaft wird im Anhang zu diesem Gesetz festgestellt. Sie kann nach Maßgabe des Aktiengesetzes geändert werden.
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