Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Art 2 Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG)

-