Angaben im Zusammenhang mit der Vermeidung einer Doppelbelastung gemäß § 17 dieser Verordnung:
- a)
Name des belieferten Unternehmens und der dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage,
- b)
Aktenzeichen der dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage bei der zuständigen Behörde gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes,
- c)
Bezeichnung des in Verkehr gebrachten Brennstoffs entsprechend der Unterteilung in Anlage 2 Teil 4,
- d)
Menge des zum Einsatz in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage gelieferten Brennstoffs eines Kalenderjahres in Tonnen, 1 000 Litern oder Megawattstunden,
- e)
Menge des in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage eingesetzten Brennstoffs eines Kalenderjahres in Tonnen, 1 000 Litern oder Megawattstunden,
- f)
Umrechnungsfaktoren, Heizwerte und Emissionsfaktoren des Brennstoffs nach Anlage 2 Teil 4,
- g)
nachhaltiger Biomasseanteil des in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage eingesetzten Brennstoffs in Prozent,
- h)
Angabe, ob die Lieferung vollständig oder teilweise der Steueraussetzung oder Steuerbefreiung nach dem Energiesteuergesetz unterliegt, sowie gegebenenfalls eine entsprechende Aufteilung der Mengen,
- i)
Gesamtemissionen des zum Einsatz in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage gelieferten Brennstoffs in Tonnen CO2,
- j)
Gesamtemissionen des zum Einsatz in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage gelieferten Brennstoffs aus nachhaltiger Biomasse in Tonnen CO2 und
- k)
Erklärung nach § 17 Absatz 2 Satz 1.