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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen
§ 3 Nachweise über die Verwendung der Zuschüsse

Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Benehmen mit dem Bundesrechnungshof, welche Nachweise die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See über die Verwendung der Zuschüsse zu erbringen hat.