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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)
§ 15
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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