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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce (E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung - EComFPrV)
§ 9 Bestandteile der Prüfung

Die Prüfung besteht aus
1.
einem schriftlichen Prüfungsteil nach § 10 und
2.
einem mündlichen Prüfungsteil nach § 11.