Energieunternehmen haben alle Handlungen zu unterlassen, die 
- 1.
 die Nachfrage nach Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen behindern,
- 2.
 die Erbringung oder Durchführung von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen behindern oder
- 3.
 die Entwicklung von Märkten für Energiedienstleistungen und von anderen Energieeffizienzmaßnahmen beeinträchtigen könnten.