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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser/zur Edelsteinfasserin (Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung)
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin wird staatlich anerkannt.
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