Ergeben sich durch
- 1.
- Rückforderungen auf Grund von § 35 Absatz 4,
- 2.
- eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Hauptsacheverfahren,
- 3.
- ein zwischen den Parteien durchgeführtes Verfahren vor der Clearingstelle nach § 57 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1,
- 4.
- eine für die Parteien abgegebene Stellungnahme der Clearingstelle nach § 57 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2,
- 5.
- Entscheidungen der Bundesnetzagentur nach § 61 Absatz 1a oder
- 6.
- einen vollstreckbaren Titel, der erst nach der Abrechnung nach § 36 Absatz 1 ergangen ist,
