- 1.
der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG,
- 2.
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet,
- 3.
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),
- 4.
der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),
- 5.
die Entgeltordnung (Anlage 5),
- 6.
das Glossar (Anlage 6),
- 7.
die Erklärung über die Gewährung einer Bankgarantie oder eines gleichwertigen Finanzinstruments,
- 8.
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7).