- 1.
die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],
- 2.
die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument [Anlage 2],
- 3.
die Erklärung zur Beteiligungsstruktur des Anbieters [Anlage 3],
- 4.
die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4],
- 5.
die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter [Anlage 5],
- 6.
die Entgeltordnung [Anlage 6],
- 7.
das Glossar [Anlage 7],
- 8.
gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8] und
- 9.
die Regelungen zur Vergütung [Anlage 9].