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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anhang zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen

Die Kenntnisse müssen sich auf folgende Bereiche erstrecken:
1.
anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung und der gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen;
2.
schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung;
3.
Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen;
4.
Vorschriften des Abfallrechts und des für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten geltenden sonstigen Umweltrechts;
5.
Bezüge zum Gefahrgutrecht;
6.
Vorschriften der betrieblichen Haftung.