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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse
§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse.