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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
Art 103e
Überleitungsvorschrift zum Haushaltsbegleitgesetz 2011
Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Januar 2011 beantragt worden sind, sind die bis dahin geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.
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