zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Erstellung der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung (Vorausschätzungsverordnung - EgVV)
§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular