zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG)
Schlußformel
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular