Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 24
Geltung in Berlin
Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme des § 22 nach Maßgabe des § 12 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
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