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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen
Art 2
Die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und Beschreibungen der nach Artikel 1 anerkannten Ehrenzeichen werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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