Nichtamtliches InhaltsverzeichnisAnlage 2 (zu § 4 Abs. 2)
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2)
Inhalt der Schienennetz-Benutzungsbedingungen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 1575
Die Schienennetz-Benutzungsbedingungen nach § 4 müssen folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Schienenweg
- 2.
- Entgeltgrundsätze
- 3.
- Grundsätze und Kriterien für die Zuweisung von Schienenwegkapazität
- a)
- zum Verfahren für die Stellung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen durch Zugangsberechtigte beim Betreiber der Schienenwege;
- b)
- zu den Anforderungen an Zugangsberechtigte;
- c)
- zum Zeitplan des Antrags- und Zuweisungsverfahrens;
- d)
- zu den Grundsätzen des Koordinierungsverfahrens;
- e)
- zu Einzelheiten der Nutzungsbeschränkung von Schienenwegen.
