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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 27 Bezugnahme auf Vorschriften

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Bundesrechts auf Vorschriften des Maß- und Gewichtsgesetzes verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.