Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2024 (Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 - EinglMV 2024) § 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.