Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 
- 1.
- Gesetz über die Übertragung des Eigentums und die Verpachtung volkseigener landwirtschaftlich genutzter Grundstücke an Genossenschaften, Genossenschaftsmitglieder und andere Bürger vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 49 S. 899):- a)
- § 4 Abs. 3 wird gestrichen. Absatz 4 wird Absatz 3, Absatz 5 wird Absatz 4. 
- b)
- § 8 wird gestrichen.