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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)
§ 16 Forderungsübergang bei Entschädigung

Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.