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Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses (2002/187/JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Nationales Mitglied
§ 2 Unterstützende Personen
§ 3 Dienstverkehr
§ 4 Informationsübermittlung
§ 5 Ersuchen des Kollegiums
§ 6 Unterrichtung über gemeinsame Ermittlungsgruppen und grenzüberschreitende Strafverfahren
§ 7 Nationale Anlaufstellen und Festlegung von Befugnissen
§ 8 Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung
§ 9 Gemeinsame Kontrollinstanz
§ 10 Schadenersatz wegen unzulässiger oder unrichtiger Datenerhebung oder -verwendung
§ 11 Zusammenarbeit mit OLAF
§ 12 Tätigwerden des nationalen Mitglieds nach Artikel 27 Abs. 6 des Eurojust-Beschlusses
§ 13 Anwendung des Eurojust-Beschlusses
§ 14 Inkrafttreten
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