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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (Klima- und Transformationsfondsgesetz - KTFG)
§ 9
Verwaltungskosten
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
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