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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr 1 (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV)
§ 3 Berechtigung zum Führen

Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.