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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (1. Eisenbahnkreuzungsverordnung - 1. EKrV)
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1)
Bauleistungen

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1182)

Nr.Leistung
 1Ausführungsplanung
 2Bautechnische Prüfung der Ausführungsunterlagen
 3Leistungen für Ingenieurbauwerke, z. B. Baustelleneinrichtung, Bauvorbereitung, Verkehrssicherung, Erdbau, konstruktiver Ingenieurbau, Ausstattung, Oberbau, Landschaftsbau, Abbruch
 4Leistungen für Bahnübergänge, z. B. Schranken, Lichtzeichen, Blinklichter, Leit- und Sicherungstechnik, elektrotechnische Anlagen, Straßen- und Wegebau, Abbruch
 5Leit- und Sicherungstechnik, Planteil 2
 6Erdung von Oberleitungen
 7Gutachten, z. B. Baugrundgutachten, Baulärmgutachten, Erschütterungsgutachten, Bodenuntersuchungen
 8Umweltfachliche Baubegleitung
 9Prüfung der Sicherheit der Gründung, der Boden-Bauwerk-Wechselwirkung sowie der getroffenen Annahmen und der bodenmechanischen Kenngrößen
10Kampfmittelsondierung
11Maßnahmen an Versorgungsleitungen
12Erkundung von Versorgungsleitungen Dritter
13Bauvermessung
14Aufstellung und Durchführung von Messprogrammen
15Messung „Global System for Mobile Communications – Railway (GSM-R)“, Funkfeldbetrachtung und Funkmessfahrten
16Verkehrslenkungsmaßnahmen
17Erstellung des Abfallentsorgungskonzepts, Abfallentsorgung
18Prüfungen des Auftragnehmers
19Anfertigung, Aufstellung, Vorhaltung und Abbau des Baustelleninformationsschilds
20Aufbau, Vorhaltung und Abbau eines Informationszentrums oder Informationscontainers bei Kreuzungsmaßnahmen mit großem Projektumfang und langem Realisierungszeitraum
21Durchführung von Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung von Gefahren, die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen, Erstellung des Sicherungsplans, Sicherungsüberwachung
22Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen nach der Baustellenverordnung
23Amtliche Gebühren, Bearbeitungsentgelte
24Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit Auftragnehmern
25Sicherung, Absperrung der Anlage bis zur Inbetriebnahme
261. Hauptprüfung bei Ingenieurbauwerken
27Erstellung der Bauwerksakte, Baustellendokumentation des Auftragnehmers