(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung,
- 2.
Planen und Organisieren der Arbeit,
- 3.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 4.
Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen,
- 5.
Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten,
- 6.
Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten,
- 7.
Analysieren maschinen- und antriebstechnischer Systeme,
- 8.
Messen und Auswerten physikalischer Kennwerte an elektrischen Maschinen und Antriebssystemen,
- 9.
Montieren und Instandsetzen mechanischer Bauteile und Baugruppen,
- 10.
Herstellen von Wicklungen,
- 11.
Installieren, Verdrahten und Anschließen von elektrischen Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen,
- 12.
Installieren und Inbetriebnehmen von analogen und digitalen Steuerungen,
- 13.
Integrieren von elektrischen Maschinen und Anlagen in informationstechnische Systeme und
- 14.
Instandhalten und Instandsetzen von Antriebs-, Energieerzeugungs- und Energiespeichersystemen.