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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anhang II Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach § 7

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 772
Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten). Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.
(... nicht darstellbare Abbildung eines durchgestrichenen Abfallbehälters)