Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Anhang II Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach § 7
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 772
Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten). Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.
(... nicht darstellbare Abbildung eines durchgestrichenen Abfallbehälters)
(... nicht darstellbare Abbildung eines durchgestrichenen Abfallbehälters)
