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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Abfallwirtschaftliche Ziele
§  2Anwendungsbereich
§  3Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Pflichten beim Inverkehrbringen
von Elektro- und Elektronikgeräten
§  4Produktkonzeption
§  5Einrichten der Gemeinsamen Stelle
§  6Registrierung
§  7Finanzierungsgarantie
§  7aRücknahmekonzept
§  8Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
§  9Kennzeichnung
Abschnitt 3
Sammlung und Rücknahme
§ 10Getrennte Erfassung
§ 11Verordnungsermächtigungen
Unterabschnitt 1
Sammlung und Rücknahme
von Altgeräten aus privaten Haushalten
§ 12Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
§ 13Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 15Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
§ 16Rücknahmepflicht der Hersteller
§ 17Rücknahmepflicht der Vertreiber
§ 17aRücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
§ 17bKooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
§ 18Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
Unterabschnitt 2
Rücknahme von Altgeräten
anderer Nutzer als privater Haushalte
§ 19Rücknahme durch den Hersteller
§ 19aInformationspflichten der Hersteller
Abschnitt 4
Behandlungs- und
Verwertungspflichten, Verbringung
§ 20Behandlung und Beseitigung
§ 21Zertifizierung
§ 22Verwertung
§ 23Anforderungen an die Verbringung
§ 24Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 5
Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
§ 25Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
§ 26Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 27Mitteilungspflichten der Hersteller
§ 28Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen
§ 29Mitteilungspflichten der Vertreiber
§ 30Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
Abschnitt 6
Gemeinsame Stelle
§ 31Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
§ 32Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
§ 33Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
§ 34Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
§ 35Organisation der Gemeinsamen Stelle
Abschnitt 7
Zuständige Behörde
§ 36Zuständige Behörde
§ 37Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
§ 38Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 38aVollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
§ 39Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Abschnitt 8
Beleihung
§ 40Ermächtigung zur Beleihung
§ 41Aufsicht
§ 42Beendigung der Beleihung
Abschnitt 9
Schlussbestimmungen
§ 43Beauftragung Dritter
§ 44Widerspruch und Klage
§ 45Bußgeldvorschriften
§ 46Übergangsvorschriften
Anlage 1Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Gerätekategorien des § 2 Absatz 1 fallen
Anlage 2Angaben bei der Registrierung
Anlage 3Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Anlage 4Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten
Anlage 5Behandlungskonzept
Anlage 5aBetriebstagebuch
Anlage 6Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt