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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Die bis zum 31. Dezember 1989 von der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlußprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der BerufsfachschuleAusbildungsberuf, für den gleichgestellt wird
Abschlußprüfung als ElektroanlageninstallateurElektroanlageninstallateur
Abschlußprüfung als EnergieanlagenelektronikerEnergieanlagenelektroniker