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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers Ems (Ems-Lotsverordnung - Ems LV)
§ 3 Lotsenstationen, Lotsenwechsel

(1) Auf dem Seelotsrevier Ems bestehen Lotsenstationen in Emden und auf Borkum.
(2) Der Lotsenwechsel zwischen den Seelotsen für die Fahrtstrecken seewärts Emden und den Seelotsen für die Fahrtstrecken nach den emsaufwärts gelegenen Seehäfen erfolgt im Bereich Emden-Reede.