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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen (Energiefinanzierungsgesetz - EnFG)
Inhaltsübersicht 

Teil 1
 
Allgemeine Bestimmungen
 
§  1Zweck des Gesetzes
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Sorgfaltsmaßstab
 
Teil 2
 
Ermittlung der Finanzierungsbedarfe
 
§  4Ermittlung und Mitteilung der Finanzierungsbedarfe
§  5Beweislast
 
Teil 3
 
Ausgleich durch Zahlungen des Bundes
 
§  6Ausgleichsanspruch
§  7Abschlagszahlungen
§  8Ausgleich der Anschlussförderung der Güllekleinanlagen
§  9Öffentlich-rechtliche Verträge
 
Teil 4
 
Ausgleich durch Erhebung von
Umlagen und weiterer Ausgleichsmechanismus
 
Abschnitt 1
 
Ermittlung und Erhebung
von Umlagen, Ausgleichsmechanismus
 
§ 10Ermittlung von Umlagen
§ 11Veröffentlichung von Umlagen
§ 12Erhebung von Umlagen
§ 13Ausgleich von Finanzierungsbedarfen zwischen Verteilernetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern
§ 14Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern
§ 15Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern
§ 16Abschlagszahlungen
§ 17Forderungseinwände und Aufrechnung
§ 18Rückforderung, Verzugszinsen
§ 19Jahresendabrechnung
§ 20Nachträgliche Korrekturen
 
Abschnitt 2
 
Erhebung von Umlagen in Sonderfällen
 
§ 21Umlageerhebung bei Stromspeichern und Verlustenergie
§ 22Umlageerhebung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
§ 23Umlageerhebung bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen
§ 24(weggefallen)
 
Abschnitt 3
 
Herstellung von Grünem Wasserstoff
 
§ 25Umlagebefreiung bei der Herstellung von Grünem Wasserstoff
§ 26Anforderungen an Grünen Wasserstoff
§ 27Berichtspflicht
 
Abschnitt 4
 
Besondere Ausgleichsregelung
 
Unterabschnitt 1
 
Allgemeine Bestimmungen
 
§ 28Zweck des Abschnitts
§ 29Antrag
 
Unterabschnitt 2
 
Stromkostenintensive Unternehmen
 
§ 30Voraussetzungen der Begrenzung
§ 31Umfang der Begrenzung
§ 32Nachweisführung
§ 33Nachweisführung auf Basis eines gewillkürten Rumpfgeschäftsjahres
§ 34Selbständige Teile eines Unternehmens
§ 35Begriffsbestimmungen des Unterabschnitts, Branchenzuordnung
 
Unterabschnitt 3
 
Herstellung von Wasserstoff
 
§ 36Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen
 
Unterabschnitt 4
 
Verkehr
 
§ 37Schienenbahnen
§ 38Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr
§ 39Landstromanlagen
 
Unterabschnitt 5
 
Verfahren
 
§ 40Antragstellung und Entscheidungswirkung
§ 41Übertragung von Begrenzungsbescheiden
§ 42Rücknahme der Entscheidung
§ 43Auskunfts- und Betretungsrecht, Datenabgleich
§ 44Evaluierung, Weitergabe von Daten
 
Abschnitt 5
 
Abgrenzung, Messung
und Schätzung von Strommengen
 
§ 45Geringfügige Stromverbräuche Dritter
§ 46Messung und Schätzung
 
Teil 5
 
Kontoführungs-, Mitteilungs-
und Veröffentlichungspflichten
 
Abschnitt 1
 
Kontoführung und
gesonderte Buchführung
 
§ 47Kontoführung und gesonderte Buchführung der Übertragungsnetzbetreiber
§ 48Kontoführung und gesonderte Buchführung der Verteilernetzbetreiber
 
Abschnitt 2
 
Mitteilungs- und
Veröffentlichungspflichten
 
§ 49Grundsatz
§ 50Verteilernetzbetreiber
§ 51Übertragungsnetzbetreiber
§ 52Netznutzer
§ 53Verstoß gegen Mitteilungspflichten
§ 54Elektronische Übermittlung
§ 55Testierung
§ 56Beihilfetransparenzpflichten
§ 57Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
§ 58Behörden der Zollverwaltung
§ 59Information der Bundesnetzagentur
§ 60Vorausschau des EEG-Finanzierungsbedarfs
§ 61Schätzungsbefugnis
 
Teil 6
 
Rechtsschutz und behördliches Verfahren
 
§ 62Aufsicht durch die Bundesnetzagentur
§ 62aBenachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
§ 63Bußgeldvorschriften
 
Teil 7
 
Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen
 
§ 64Verordnungsermächtigung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
§ 65Verordnungsermächtigung zur Besonderen Ausgleichsregelung
§ 66Allgemeine Übergangsbestimmungen
§ 67Übergangs- und Härtefallbestimmungen zur Besonderen Ausgleichsregelung
§ 68Beihilfevorbehalt
 
Anlage 1Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs
Anlage 2Stromkosten- oder handelsintensive Branchen