(1) Für die Einschätzung des Risikos eines CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH die folgenden Risikokategorien zugrunde:
- 1.
Kapital,
- 2.
Liquidität und Refinanzierung,
- 3.
Qualität der Vermögensanlage,
- 4.
Geschäftsmodell und Management sowie
- 5.
Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.
Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 2 zugeordnet.
(2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Aggregation der Risikoindikatoren zu einem aggregierten Risikowert erfolgt nach Maßgabe der Anlage 2.