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Bekanntmachung über die Erteilung einer beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission zur Anwendung von § 28r Absatz 1 bis 9 und § 28s Absatz 1 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

EnWG2005§28r§28sAnwBek

Ausfertigungsdatum: 26.06.2024

Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Erteilung einer beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission zur Anwendung von § 28r Absatz 1 bis 9 und § 28s Absatz 1 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 26. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 216a)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 27.6.2024 +++)

Nach § 28r Absatz 10 und § 28s Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 161) geändert worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission am 21. Juni 2024 die beihilferechtliche Genehmigung zur Anwendung von § 28r Absatz 1 bis 9 und § 28s Absatz 1 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erteilt hat und die genannten Vorschriften jeweils nach Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nach Maßgabe dieser Genehmigung anzuwenden sind.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz